Verfasst von Josip Perkušić, Rechtsanwalt in Zagreb
Im November 2025 hat die Republik Kroatien das Gesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen eingeführt, mit dem ein obligatorisches System der vorherigen Kontrolle bestimmter ausländischer Investitionen geschaffen wurde. Ziel des Gesetzes ist nicht die Beschränkung von Kapitalbewegungen, sondern der Schutz der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung bei gleichzeitiger Angleichung an den europäischen Rechtsrahmen sowie an die Kooperationsmechanismen innerhalb der Europäischen Union, einschließlich der Europäischen Kommission.
Das Gesetz findet Anwendung auf Investitionen ausländischer Investoren, insbesondere von Personen aus Staaten außerhalb der EU/des EWR, sowie auf Gesellschaften, die in Kroatien oder in der EU gegründet wurden, jedoch unmittelbar oder mittelbar von Unternehmen aus Drittstaaten kontrolliert werden. Maßgeblich ist dabei nicht allein das formale Eigentum, sondern die tatsächliche Kontrolle, einschließlich Entscheidungsbefugnissen, Leitungsrechten oder eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.
Als ausländische Investition gilt jede Investition, durch die eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 % oder eine Kontrollstellung an einer kroatischen Gesellschaft erworben oder erhöht wird, ebenso wie die Beteiligung an Konzessionen und öffentlich-privaten Partnerschaften. Das Gesetz erfasst nicht nur neue Investitionen, sondern auch nachträgliche Änderungen der Eigentums- oder Führungsstruktur, sofern solche Änderungen sicherheitsrelevante Auswirkungen haben können.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den sogenannten sensiblen und strategischen Sektoren. Dazu zählen unter anderem Energie, Verkehr, digitale und cyberbezogene Infrastruktur, der Finanzsektor, das Gesundheitswesen, Verteidigung, Medien, künstliche Intelligenz, fortgeschrittene Technologien sowie die Lebensmittelproduktion. Ist ein Unternehmen in einem solchen Sektor tätig, unterliegt die Investition mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Prüfung.
Der Antrag auf Genehmigung ist vor der Eintragung der Änderung in das Handelsregister, vor dem Abschluss von Konzessions- oder vergleichbaren Verträgen sowie vor dem Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen zu stellen. Eine nicht gemeldete Investition stellt einen schwerwiegenden Gesetzesverstoß dar und kann eine nachträgliche Prüfung, den Widerruf der Genehmigung sowie die Verpflichtung zur Veräußerung der Beteiligung nach sich ziehen.
Das Prüfverfahren wird vom Finanzministerium durchgeführt, unter Einbeziehung eines besonderen Ausschusses und in Abstimmung mit den EU-Institutionen. In der Praxis kann das Verfahren mehrere Monate in Anspruch nehmen, insbesondere wenn zusätzliche Informationen zur Eigentümerstruktur, zur Herkunft der Investitionsmittel oder zu verbundenen Personen erforderlich sind. Das Verfahren kann mit einer Genehmigung, einer Ablehnung oder mit der nachträglichen Aufhebung einer bereits erteilten Entscheidung enden, sofern ein Risiko für die Sicherheit oder das öffentliche Interesse festgestellt wird.
Hervorzuheben ist, dass das Gesetz auch die Prüfung von Investitionen vorsieht, die vor seinem Inkrafttreten getätigt wurden. Solche Investitionen sind innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist anzugleichen und zu prüfen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für ausländische Investoren ist die Botschaft eindeutig: Kroatien bleibt offen für Investitionen, doch die regulatorische Compliance wird zu einem zentralen Bestandteil jeder Investitionsstrategie. Eine rechtzeitige rechtliche Analyse, eine sachgerechte Strukturierung der Transaktion sowie eine frühzeitige Kommunikation mit den zuständigen Behörden können Verzögerungen, zusätzliche Kosten und erhebliche rechtliche Konsequenzen vermeiden.
Gerade deshalb ermöglicht die Beauftragung einer auf Gesellschafts- und Statusrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei mit Erfahrung in regulatorischen Verfahren und der rechtlichen Begleitung von Investitionsentscheidungen ausländischen Investoren eine sichere, zeitgerechte und effiziente Umsetzung ihrer Investitionen in der Republik Kroatien bei gleichzeitiger Minimierung rechtlicher Risiken.
Zagreb, 29.12.2025.