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Gesellschaftsrecht

Anwalt für Gesellschaftsrecht und Firmengründung in Kroatien

Die Kanzlei Josip Perkušić in Zagreb berät und unterstützt in- und ausländische Unternehmen in ganz Kroatien, von der Firmengründung (d.o.o. und j.d.o.o.) über Umstrukturierungen und Übertragungen von Geschäftsanteilen bis zu Handelsverträgen. Als deutschsprachiger Anwalt für Gesellschaftsrecht in Kroatien helfen wir Ihnen, rechtssicher und im Einklang mit kroatischem und EU-Recht zu wirtschaften.

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Auf dieser Seite

  1. 01 Firmengründung in Kroatien
  2. 02 Umstrukturierungen und Übertragung von Geschäftsanteilen
  3. 03 Rechtliche Due Diligence
  4. 04 Handelsverträge und Unternehmensprojekte
  5. 05 Arbeitsrecht und Forderungseinzug
  6. 06 Vertretung vor Gerichten und Behörden

Leistungen

Wie wir Ihnen helfen

  1. 01

    Firmengründung in Kroatien

    Die Kanzlei begleitet Sie umfassend bei der Gründung einer kroatischen GmbH (d.o.o.), einer vereinfachten GmbH (j.d.o.o.) oder einer anderen Gesellschaft in Kroatien, von der Wahl der Rechtsform und der Gründungsurkunde bis zur Eintragung ins Gerichtsregister, die in der Regel 2 bis 3 Wochen dauert. Nach der Eintragung übernehmen wir die Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und das Kroatische Statistikamt, unterstützen bei der Eröffnung des Geschäftskontos und erstellen für ausländische Gründer zweisprachige Dokumente.

  2. 02

    Umstrukturierungen und Übertragung von Geschäftsanteilen

    Die Kanzlei führt Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Übertragungen von Geschäftsanteilen sowie die Liquidation von Gesellschaften durch. Bei Investoren aus Drittstaaten prüfen wir, ob der Erwerb einer Beteiligung ab 10 % nach dem kroatischen Gesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen genehmigungspflichtig ist.

  3. 03

    Rechtliche Due Diligence

    Die Kanzlei führt vor dem Kauf eines Unternehmens, dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder einer Investition in Kroatien eine rechtliche Due Diligence durch und prüft dabei Register, Verträge, Rechtsstreitigkeiten, arbeitsrechtliche Verhältnisse und Vermögenswerte. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit den rechtlichen Risiken und Empfehlungen für die Verhandlungen.

  4. 04

    Handelsverträge und Unternehmensprojekte

    Die Kanzlei erstellt und prüft Handelsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Gesellschafter- und Geschäftsführerbeschlüsse, Vollmachten und interne Unternehmensdokumente. Die rechtliche Begleitung Ihrer Projekte schützt Ihre Interessen und verhindert Streitigkeiten, bevor sie entstehen.

  5. 05

    Arbeitsrecht und Forderungseinzug

    Die Kanzlei berät Arbeitgeber im kroatischen Arbeitsrecht, erstellt Arbeitsverträge und Betriebsordnungen und vertritt Mandanten in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Den Forderungseinzug übernehmen wir von der ersten Mahnung und den Verhandlungen mit dem Schuldner bis zur Zwangsvollstreckung.

  6. 06

    Vertretung vor Gerichten und Behörden

    Die Kanzlei vertritt Gesellschaften vor Handels- und Amtsgerichten, dem Gerichtsregister, der Steuerverwaltung und Aufsichtsbehörden sowie in Schiedsverfahren. Die Erfahrung am Handelsgericht Zagreb hilft uns, den Verlauf des Verfahrens einzuschätzen und die richtige Strategie zu wählen.

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