Schadensersatz
Anwalt für Verkehrsunfälle und Schadensersatz in Kroatien
Die Kanzlei Josip Perkušić in Zagreb berät und vertritt Sie bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen in ganz Kroatien, von Verkehrs- und Arbeitsunfällen bis zu Ansprüchen wegen Schmerzen, Angst und Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Als deutschsprachiger Anwalt für Schadensersatz in Kroatien vertreten wir Urlauber, im Ausland lebende und kroatische Mandanten von der Anspruchsanmeldung bis zum Vergleich oder Urteil.
Leistungen
Wie wir Ihnen helfen
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Schadensersatz nach Verkehrsunfall in Kroatien
Die Kanzlei vertritt Fahrer, Mitfahrer, Motorrad- und Radfahrer sowie Fußgänger, die bei einem Verkehrsunfall in Kroatien verletzt wurden, gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers. Wir übernehmen auch Wildunfälle und Unfälle mit unbekannten oder nicht versicherten Fahrzeugen.
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Arbeitsunfälle und Unfälle im öffentlichen Raum
Die Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer, die auf Baustellen, in der Produktion oder durch eine Berufskrankheit verletzt wurden, sowie Personen, die in schlecht gewarteten öffentlichen Räumen gestürzt sind. Ansprüche richten wir an den Arbeitgeber, den für die Instandhaltung Verantwortlichen und deren Versicherungen.
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Schmerzensgeld – Schmerzen, Angst und Persönlichkeitsrechte
Die Kanzlei macht Schmerzensgeld für körperliche Schmerzen, Angst, seelisches Leid wegen eingeschränkter Lebensaktivität und Entstellung geltend. Wir vertreten Sie auch bei Ansprüchen wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Ehre und Ansehen, einschließlich Beleidigung und Verleumdung im Internet.
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Fahrzeug- und Sachschäden sowie Verdienstausfall
Die Kanzlei fordert Ersatz für Fahrzeug- und Sachschäden, Verdienstausfall, Behandlungs- und Pflegekosten. Zu niedrige Bewertungen der Versicherung fechten wir an und fordern den Ersatz Ihres gesamten Schadens.
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Rechtliche Analyse und Bewertung des Schadens
Die Kanzlei sammelt medizinische Unterlagen, Polizeiprotokoll, Fotos, Rechnungen und Zeugenaussagen und gibt Ihnen eine klare rechtliche Einschätzung mit einer Strategie. Ist der Anspruch unbegründet, sagen wir es Ihnen, bevor Kosten entstehen.
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Anspruchsanmeldung und außergerichtliche Einigung
Die Kanzlei meldet den Anspruch bei der Versicherung oder dem Schädiger an und verhandelt über eine gütliche Einigung. Angebote der Versicherung prüfen wir anhand der Richtlinien des Obersten Gerichtshofs Kroatiens.
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Vergleich und Gerichtsverfahren
Die Kanzlei schließt einen Vergleich, wenn das Angebot fair ist, und erhebt andernfalls Klage und vertritt Sie bis zum rechtskräftigen Urteil. Unser Ziel ist ein Schadensersatz, der Ihrem tatsächlichen Schaden entspricht, nicht das erste Angebot der Versicherung.
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